AGB für Verleih - Natursportpanzi - Kanupanzi- Raftingpanzi- Wanderpanzi

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AGB für Verleih

Rechtliches
Natursportpanzi - AGB für Verleih
Kanuverleih-AGB
 
 
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kanuverleih wird das Mietverhältnis zwischen dem „Vermieter“ Jürgen Steinbrenner (Natursportpanzi – Kanupanzi – Raftingpanzi – Wanderpanzi) und dem jeweiligen „Mieter“ / Kunde bezüglich der Vermietung von Sportgeräten, Sportmaterial und zusätzlich gestelltem Zubehör sowie entsprechenden Kfz-Anhängern für deren Transport geregelt. In der Folge wird zur Vereinfachung jeweils von Vermieter und Mieter gesprochen.
Der Mieter kann schriftlich, telefonisch, per Email, per Fax oder auch mündlich eine verbindliche Reservierung des Mietgegenstandes vornehmen. Mit Bestätigung durch den Vermieter kommt ein wirksamer Mietvertrag für die vereinbarte Mietzeit und Mietdauer zustande.
Bei einer Anmietung von Mietgegenständen für Dritte, haften der Mieter und der Dritte als Gesamtschuldner, sofern der Mieter diese Haftung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
 
 
§ 2 Pflichten des Vermieters
 
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Mietgegenstand in einem gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen.
 
 
§ 3 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam und pfleglich zu behandeln. Er hat die im Rahmen der Benutzung geltenden Vorschriften und Regeln eigenständig zu beachten. Der Mietgegenstand ist gereinigt zurückzugeben.
Dem Mieter ist es aus Sicherheitsgründen verboten, an Bord eines Kanus oder Kajaks zu rauchen. Der Mieter darf die Mietgegenstände insbesondere die Boote und Fahrzeuge nicht in einem alkoholisierten Zustand in Gebrauch nehmen. Dieses Verbot gilt ebenso für andere berauschende Zustände durch Medikamente oder Drogen.
Bei verschuldetem Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes, hat der Mieter den entsprechenden Wert einer gleichen oder gleichwertigen Neubeschaffung zu ersetzen.
Der Mieter hat dem Vermieter alle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten und er verliert seine Rechte auf Minderung, Schadensersatz und Kündigung aus wichtigem Grund.
Bei einem Unfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über den Unfall, den Unfallort und den Unfallhergang zu informieren. Der Unfallbericht muss insbesondere die Namen und Anschriften aller am Unfall beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten. Sollte eine Aufklärung des Unfalls unter Zuhilfenahme von Zeugen nicht möglich sein, hat der Mieter die Polizei hinzuzurufen. Insbesondere ist es dem Mieter nicht erlaubt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen.
 
Der Mieter erklärt mit Abschluß des Mietvertags genügend Kenntnisse zu haben, um mit dem Mietgegenstand zweckentsprechend umgehen zu können. Sollte der Mieter an seinen Kenntnissen zweifeln, so wird dem Mieter eher eine Teilnahme an geführten Touren nahe gelegt und keine Miete angeraten.
 
 
§ 4 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes und endet mit der Rückgabe.
Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. Der Mieter macht sich bei unbefugtem Fortsetzen des Gebrauchs des Mietgegenstandes gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
Das Mietverhältnis kann nur mit Zustimmung des Vermieters verlängert werden.
Bei nicht nur unwesentlicher Überschreitung der Mietzeit ist die Mietgebühr für jeweils einen weiteren Tag zu bezahlen, wenn es keine anderweitigen Absprachen zwischen Vermieter und Mieter gibt. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
 
 
§ 5 Mietgebühr
 
Wird der Mietgegenstand vor Beginn des Mietverhältnisses reserviert, kann durch eine entsprechende Reservierungsbestätigung eine vereinbarte Anzahlung fällig werden. Bei Abholung des Mietgegenstandes ist dann der Restbetrag zur Zahlung fällig. Bei spontaner Anmietung wird die gesamte Mietgebühr auf einmal fällig.
Bei den Mietgegenständen kann durch den Vermieter eine Kaution gefordert werden, die bei Rückgabe der Mietgegenstände in ordnungsgemäßen Zustand zurückerstattet wird. Die Höhe der Kaution ist entsprechend dem geliehenen Material zu vereinbaren.
 
 
§ 6 Haftung
 
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes, hat der Mieter den entsprechenden Wert einer gleichen oder gleichwertigen Neubeschaffung zu ersetzen.
 
 
§ 7 Überlassung an Dritte
 
Der Mieter darf bei einer Anmietung für eine Gruppe den Mietgegenstand an jeden der Gruppenmitglieder überlassen, nicht jedoch an einen Dritten, wenn keine schriftliche Zustimmung des Vermieters vorliegt.
 
 
§ 8 Materialtransportkosten
 
Materialtransportvereinbarungen beziehen sich grundsätzlich nur auf den Transport von Mietgegenständen, nicht aber von Personen. Die Kosten der Rücktransporte von einer vorher nicht vereinbarten Ankunftsstelle werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
 
 
§ 9 Personentransportkosten
 
Personentransportvereinbarungen beziehen sich grundsätzlich nur auf den Transport von Personen und sind Bestandteil eines separaten ergänzenden Personenbeförderungsvertrags, der als Zusatz zum Kanuleihvertrag abgeschlossen wird. Kosten von Rücktransporten von einer vorher nicht vereinbarten Ankunftsstelle werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt, sofern auch der zusätzlich ergänzende Personenbeförderungsvertrag dadurch geändert werden muss.
 
 
§ 10 Stornierung / vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstands, Widerruf, Kulanzlösungen
 
Bei einer Stornierung der Reservierung des Mietgegenstandes bis 7 Tage vor Mietbeginn sind 50 % des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen. Bei einer späteren Stornierung oder vorzeitigen Rückgabe des Bootes, hat der Mieter 100 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.
Das Mietverhältnis besteht unabhängig von den Witterungsbedingungen, insbesondere auch bei Regen oder für die Jahreszeit ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen und berechtigt den Mieter nicht zu einem kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Der Vermieter wird aber versuchen eine kulante Lösung für beide Parteien zu finden, ein genanntes Beispiel sind Gutscheinlösungen.
 
Der Vermieter haftet nicht für den Zustand und die Befahrbarkeit von Gewässern. Dies liegt in der Risikosphäre des Mieters. Der Vermieter wird aber dem Mieter beratend zur Seite stehen und auch entsprechende Einweisungen und Hinweise geben. Anweisungen des Vermieters bzgl. Sicherheit, Materialbehandlung -und umgang sowie Naturschutz und Befahrung des Gewässers sind prinzipiell einzuhalten. Bei Nichteinhaltung von diesen Anweisungen oder Nicheinhaltung gesetzlicher Regelungen kann der Vermieter die vorzeitige Rückgabe der Mietobjekte verlangen und trotzdem den vollen vereinbarten Mietpreis berechnen.
 
Der Vermieter kann den Vertrag einseitig aufkündigen, wenn ihm die Rahmenbedingungen (Zustand und Befahrbarkeit des Gewässers z.B. Hochwasser) für eine sichere Befahrung des durch den Mieter beabsichtigten Gewässerabschnitts nicht möglich erscheint.   
 
 
§ 10 Datenschutz
 
Für die erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die Datenschutzvereinbarung des Vermieters verwiesen.
 
 
§ 11 Bild- und Fotorechte
 
Bei vielen Aktivitäten fotografieren wir unsere Kunden während der Aktivitäten und geben dann den Teilnehmern diese Fotos auch kostenlos als Erinnerung. Im Gegenzug behalten wir uns das Recht vor, diese Fotos zu Marketingzwecken auf unserer Homepage, im Katalog, in Anzeigen oder in sozialen Netzwerken zu verwenden sowie auch bei unseren Marketingpartnern. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir um kurze Mitteilung schon bei der Anmeldung.
 
 
 
§ 12 Gerichtsstand, Sonstiges, Sitz des Vermieters
 
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis wird der Sitz des Vermieters vereinbart, sofern nicht andere gesetzliche Regelungen gelten.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
 
 
§ 13 Geschlechtergerechte Sprache
 
Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in Texten häufig Personengruppen in der Mehrzahl, hin- und wieder auch einzelne Geschlechter. In der Regel sind die Texte geschlecherneutral gemeint und zu verstehen.
 
 
Sitz des Vermieters in Österreich:
Jürgen Steinbrenner (Natursportpanzi – Kanupanzi – Raftingpanzi – Wanderpanzi)
Nötsch 148
9611 Nötsch im Gailtal
 
 
Fassung vom 01.05.2020
Bemerkung bzgl. Partner-Betriebe
Für Aktivitäten und Leistungen angeboten und durchgeführt durch unsere Partner gelten auch deren Teilnahmebedingungen.
Speziell für Pauschalreisen gelten die Bedingungen unserer Partner-Reisebüros und Übernachtungsbetrieben, die als Vermittler und/oder Veranstalter für den Kunden auftreten.
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