AGB für Touren/Kurse - Natursportpanzi - Kanupanzi- Raftingpanzi- Wanderpanzi

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AGB für Touren/Kurse

Rechtliches
Natursportpanzi - AGB für Touren/Kurse
AGB für Touren und Kurse
Durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Touren und Kurse (folgend auch Aktivitäten genannt) wird das Vertragsverhältnis des Veranstalters Jürgen Steinbrenner (in der Folge Veranstalter genannt) und seiner Touren- und Kurskunden (in der Folge Gast/Kunde genannt) geregelt.
 
§ 1 Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Gast dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Touren- und/oder Kursausschreibung sowie allgemein ergänzenden Angaben des Veranstalters verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden, ebenso entsprechend über Buchungsportale im Internet. In Ausnahmefällen werden auch mündliche bzw. telefonische Anmeldungen entgegengenommen (z.B. bei Spontanbuchungen). Erfolgt die Anmeldung elektronisch oder schriftlich, bestätigt der Veranstalter den Eingang der Buchung. Diese Bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vertrages dar, sofern nicht ausdrücklich bei der Eingangsbestätigung auch eine Buchungsbestätigung mitgesendet wird. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung an den Gast unter Berücksichtigung von § 8 zu Stande (Mindestteilnehmerzahl, sicherheitsrelevante äußere Umstände).
Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhält der Gast eine Buchungsbestätigung übermittelt. Hierzu ist der Veranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an welches er für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von An- bzw. Restzahlung erklärt.
Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche schriftliche Erklärung übernommen hat.
 
§ 2 Leistungsverpflichtungen des Veranstalters
Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich insbesondere aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung in Ausschreibungen nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterung.
Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die vor der Buchung informiert wird.
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Aktivität nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Gast über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Reisegast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
 
§ 3 Zahlungsmodalitäten
Mit Vertragsabschluss kann vom Veranstalter abhängig vom Inhalt der Buchungsbestätigung und der Beschreibung der Aktivität eine Anzahlung zu leisten sein, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart beträgt in der Regel die Anzahlung 20 % des Gesamtpreises pro Person. Die Restzahlung ist, falls nicht anders im Einzelfall vereinbart, 2 Wochen vor Beginn der Aktivität fällig. Bei Anmeldungen, die innerhalb des Zeitraums 2 Wochen vor Beginn der Aktivität geschehen, ist sofort der Gesamtpreis fällig, wenn nicht anders im Einzelfall vereinbart.
 
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Gast
Der Gast kann bis Beginn der Aktivität jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierung ist der Eingang beim Veranstalter. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt ebenso schriftlich wie bei der Anmeldung zu erklären. Ebenso wird dem Gast empfohlen eine entsprechende Rücktrittsversicherung abzuschließen.
In jedem Fall des Rücktritts stehen dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
bis 31 Tage vor Beginn 10%,
bis 21 Tage vor Beginn 25%,
bis 11 Tage vor Beginn 50%,
10 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100%.
Der Veranstalter kann jedoch auch im Interesse einer guten Kundenbeziehung eine Kulanzlösung außerhalb obiger definierter Entschädigungen treffen oder auch entsprechende Beträge in Wertgutscheine für zukünftige Aktivitäten umwandeln.
Schlechtes Wetter und damit einhergehende Unannehmlichkeiten begründen kein kostenloses Rücktrittsrecht, sofern die Sicherheit der Aktivität gewährleistet ist.
 
§ 5 Obliegenheiten und Kündigung des Gastes
Der Gast hat auftretende Mängel unverzüglich dem Veranstalter oder dessen genannten Ansprechpersonen anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Wird die Aktivität infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Gast den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Die Kündigung ist aber erst zulässig, wenn der Veranstalter bzw. dessen Ansprechpartner eine ihnen vom Gast bestimmte
angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird, das auch bei einer rechtlichen Prüfung standhält.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Gast innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Aktivität geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter unter der untenstehenden angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
 
§ 6 Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis beschränkt. Dies gilt soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
 
§ 7 Besondere Hinweise
Bei allen Aktivitäten muß der Kunde die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erbringen, um an Aktivitäten teilzunehmen. Ist sich der Kunde unsicher oder traut sich eine Einschätzung selbst nicht zu, so hat er mit dem Veranstalter entsprechend Kontakt aufzunehmen und die Erfüllung der Voraussetzungen rechtzeitig zu klären (z.B. konditionelle Belastung bei Wanderungen). Teilnehmer müssen den Veranstalter oder dessen Guide vor der Aktivität auf körperliche, medizinische und gesundheitliche Probleme aufmerksam machen. Sprechen Sie eventuelle Risiken vor der Aktivität mit Ihrem Hausarzt ab. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, falls die Voraussetzungen für das jeweilige Angebot nicht erfüllt sind, einzelne Teilnehmer auszuschließen oder eine Aktivität abzusagen. Bei Aktivitäten, bei denen Wassersportmaterial zum Einsatz kommt, müssen alle Teilnehmer schwimmen können.
Ebenso ist es Grundsatz, das Sportmaterial dem Einsatzzweck entsprechend und mit Sorgfalt pfleglich zu verwenden (z.B. keine absichtliche Kenterung eines Kanus durch Kollisionskurs herbeiführen). Für Verlust oder Beschädigung haftet er im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Treten Schadensereignisse ein, so hat der Kunde die Pflicht im Rahmen seiner zumutbaren Mitwirkung den Schaden zu minimieren.
Der Kunde hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, auf dem Wasser von Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen. Gleiches gilt natürlich auch an Land. Es besteht vor und während Wassersportaktivitäten Alkohol- und Drogenverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. Gleiches gilt natürlich auch für verkehrsbeeinträchtigende Medikamente.
 
§ 8 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vor Beginn der Aktivität vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Beschreibung und der Buchungsbestätigung für die entsprechende Aktivität ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Die Rücktrittserklärung ist dem Gast schnellstmöglich zuzuleiten, wenn feststeht, dass die Aktivität wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der Gast erhält seine eventuell geleistete Anzahlung umgehend zurück. Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Aktivität ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters oder seiner Ansprechpartner nachhaltig stört und/oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Gesamtpreis. Der Veranstalter muss sich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dadurch entstehen, dass Gutschriften von einzelnen anderen Leistungsträgern erfolgen. Eventuelle Mehrkosten durch gerechtfertigte Aufhebung des Vertrags seitens des Veranstalters trägt der Gast selbst.
Verhindern widrige Bedingungen wie sicherheitsgefährdende Rahmenbedingungen (z.B. Gewitter, Hoch- oder Niederwasser bei Kanutouren, etc), Krankheit/Unfall eines Guides, höhere Gewalt, etc. eine Durchführung, kann der Veranstalter auch kurzfristig absagen.

§ 9 Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung, sowie solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Aktivität. Schweben zwischen dem Gast und dem Veranstalter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 
§ 10 Datenschutz
 
Für die erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die Datenschutzvereinbarung des Vermieters verwiesen.
 
 
§ 11 Bild- und Fotorechte
 
Bei vielen Aktivitäten fotografieren wir unsere Kunden während der Aktivitäten und geben dann den Teilnehmern diese Fotos auch kostenlos als Erinnerung. Im Gegenzug behalten wir uns das Recht vor, diese Fotos zu Marketingzwecken auf unserer Homepage, im Katalog, in Anzeigen oder in sozialen Netzwerken zu verwenden sowie auch bei unseren Marketingpartnern. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir um kurze Mitteilung schon bei der Anmeldung.
 
§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl
Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Kunden findet ausschließlich das Recht des Sitzes des Veranstalters Anwendung.
 
§ 13 Gerichtsstand, Sitz des Veranstalters
 
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der Sitz des Veranstalters vereinbart, sofern nicht andere gesetzliche Regelungen gelten.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
 
 
§ 14 Geschlechtergerechte Sprache
 
Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in Texten häufig Personengruppen in der Mehrzahl, hin- und wieder auch einzelne Geschlechter. In der Regel sind die Texte geschlecherneutral gemeint und zu verstehen.
 
 
Sitz des Veranstalters in Österreich:
Jürgen Steinbrenner (Natursportpanzi – Kanupanzi – Raftingpanzi – Wanderpanzi)
Nötsch 148
9611 Nötsch im Gailtal
 
 
Fassung vom 01.05.2020
 

Bemerkung bzgl. Partner-Betriebe
Für Aktivitäten und Leistungen angeboten und durchgeführt durch unsere Partner gelten auch deren Teilnahmebedingungen.
Speziell für Pauschalreisen gelten die Bedingungen unserer Partner-Reisebüros und Übernachtungsbetrieben, die als Vermittler und/oder Veranstalter für den Kunden auftreten.
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