Allgemeine Teilnahmebedingungen für jedwege Aktivitäten - Natursportpanzi - Kanupanzi- Raftingpanzi- Wanderpanzi

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Allgemeine Teilnahmebedingungen für jedwege Aktivitäten

Rechtliches
Teilnahmebedingungen

Bei allen Aktivitäten muß der Kunde die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erbringen, um an Aktivitäten teilzunehmen. Ist sich der Kunde unsicher oder traut sich eine Einschätzung selbst nicht zu, so hat er mit dem Veranstalter entsprechend Kontakt aufzunehmen und die Erfüllung der Voraussetzungen rechtzeitig zu klären (z.B. konditionelle Belastung bei Wanderungen). Teilnehmer müssen den Veranstalter oder dessen Guide vor der Aktivität auf körperliche, medizinische und gesundheitliche Probleme aufmerksam machen. Sprechen Sie eventuelle Risiken vor der Aktivität mit Ihrem Hausarzt ab. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, falls die Voraussetzungen für das jeweilige Angebot nicht erfüllt sind, einzelne Teilnehmer auszuschließen oder eine Aktivität abzusagen. Bei Aktivitäten, bei denen Wassersportmaterial zum Einsatz kommt, müssen alle Teilnehmer schwimmen können.

Ebenso ist es Grundsatz, das Sportmaterial dem Einsatzzweck entsprechend und mit Sorgfalt pfleglich zu verwenden (z.B. keine absichtliche Kenterung eines Kanus durch Kollisionskurs herbeiführen). Für Verlust oder Beschädigung haftet er im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Treten Schadensereignisse ein, so hat der Kunde die Pflicht im Rahmen seiner zumutbaren Mitwirkung den Schaden zu minimieren.

Der Kunde hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, auf dem Wasser von Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen. Gleiches gilt natürlich auch an Land. Es besteht vor und während Wassersportaktivitäten Alkohol- und Drogenverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. Gleiches gilt natürlich auch für verkehrsbeeinträchtigende Medikamente.

Für persönliche Ausrüstung wie optische Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen) oder auch getragenen Schmuck, welche während einer Aktivität beschädigt wird oder verloren geht, übernehmen wir keine Haftung.

Für einen entsprechenden Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall (inkl. Rettung und Rücktransport) müssen sie selbst sorgen.

Sollten Ausnahmen zu diesen Teilnahmebedingungen bestehen, so finden sie in unseren gültigen AGBs zu Verleih und / oder den AGBs zu Touren und Kursen.
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